Die Enttäuschung und der Stress nach einem unverschuldeten Unfall sind oftmals groß. Ärgern Sie sich jedoch nicht! Auf der Suche nach dem richtigen Weg für Ihre Schadenregulierung brauchen Sie einen klaren Kopf.
An dieser Stelle helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir sind bei jedem Schritt an Ihrer Seite.
Im Kfz Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Geschädigte ist so zu stellen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.